Chancen nutzen und viel Geld sparen!
Um die Elektromobilität auf den Weg zu bringen, gibt es zahlreiche Förderprogramme. Nachfolgend haben wir die wichtigsten für Sie zusammengestellt, die auch die Ladeinfrastruktur beinhalten. Länder, Kommunen und Städte haben oft eigene Programme aufgelegt. Nachfragen lohnt in jedem Fall.
Rufen Sie regelmäßig diese Seite auf. Wir halten Sie auf dem Laufenden, damit Sie sich ihren Zuschuss sichern können!
Profitieren sie von den Vorteilen, wir unterstützen Sie dabei!
Wir sind förderfähig!
Egal, ob für das Laden in geschlossenen Räumen oder im Freien: Mit unserer SP CHARGE SP11L-704
punkten Elektrofachbetriebe derzeit bei Ihren Kunden – denn: Wir sind förderfähig!
Aber was hat es mit dieser Förderung auf sich?
900 Euro staatlichen Zuschuss pro Ladepunkt sichern – seit dem 24. November 2020 ist das für Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, Mieter und Vermieter bei der KfW Bank möglich, wenn es um private Ladestationen geht. Wallboxen, die exakt elf Kilowatt Leistung liefern (stärkere Boxen können gedrosselt werden), steuerbar sind und Ökostrom beziehen, fallen unter diese staatliche Förderung – na wenn das kein Grund für Ihre Kunden ist, tatkräftig beim Klimaschutz mit anzupacken!
Und so simpel ist es:
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
- Ladestation SP CHARGE SP11L-704 von SSL Energie bestellen
- Wallbox installieren lassen
- Nachweis der Installation sowie Rechnung im KfW-Zuschussportal uploaden
- 900 Euro Förderung kassieren!
2. Aufruf im Bayerisches Ladesäulen-Förderprogramm
Es ist wieder soweit!
Die Bayerische Staatsregierung bietet mit Ihrem Förderprogramm für Ladesäulen der zukunftsträchtigen Elektromobilität und damit auch dem aktiven Umweltschutz ein erfolgsversprechendes Konzept.
NRW: Landesregierung erweitert Sofortprogramm Elektromobilität
Der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Ab 5. Februar 2018 bis 30. Juni 2018 fördert das Land auch die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen und unterstützt die Kommunen bei der Elektrifizierung ihres Fuhrparks.
NEUE LÄNDERPROGRAMME FÖRDERN E-MOBILITÄT
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben aktuell eigene Förderproramme aufgelegt: für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen, E-Lastenräder, E-Mieträder und Elektro-Roller sowie den Bau von E-Ladesäulen.
Förderung durch den Bund
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert Elektromobilität. Dazu zählt auch die Ladeinfrastruktur.
Sichern Sie sich die staatliche Bezuschussung Ihrer Ladestation und erfahren Sie, was gefördert wird und wo Anträge gestellt werden können.
Bundesländer dürfen ab sofort das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ergänzen
Wie im Bundesanzeiger am 10. Juli 2017 veröffentlich, können ab sofort die Bundesländer mit eigenen Landesprogrammen die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des Bundes ergänzen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine entsprechende Länderöffnungsklausel in die Förderrichtlinie aufgenommen.
Steuerliche Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ bietet aktuell zusätzlich zur Kaufprämie steuerliche Vorteile auch für den Bereich Ladestationen. Am 22.9.2016 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
KfW-Umweltprogramm zur günstigen Finanzierung von Elektroautos und Ladeinfrastrukturen
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert mit dem KfW-Umweltprogramm 240/241 Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen und Freiberufler. Darunter fallen auch Investitionen in die Elektromobilität.
Förderrichtlinie Elektromobilität
Im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ gab es mit Wirkung ab dem 01.01.2017 Anpassungen. Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen können eine Förderung für die Errichtung einer Ladestation beantragen. Gegenstand der Förderung ist u. a. die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten).
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